Unsere Leistungen zum Thema Datenschutz

Arbeiten in einem Unternehmen ständig mehr als 9 Personen an einem PC, auf dem personenbezogene Daten gespeichert sind, verlangt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG),dass ein Datenschutzbeauftragter bestellt wird. Laut Gesetz muss der Datenschutzbeauftragte weisungsunabhängig und der Geschäftsleitung direkt unterstellt sein.

Grundsätzlich ist jedes Unternehmen dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, sobald personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet werden. Zum Datenschutzbeauftragten kann entweder ein eigener Mitarbeiter, aber auch eine externe Person berufen werden. Entscheidet sich das Unternehmen für einen eigenen Mitarbeiter, so genießt dieser besonderen Kündigungsschutz.

Ihre Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten

  •      Öffentliches Verfahrensverzeichnis
  •  Interne Verfahrensverzeichnisse
  •  Vorabanalyse zur Datenverarbeitung im Unternehmen
  •  Prüfung von internen Verträgen
  •  Arbeitsanweisungen Mitarbeiter/Betroffenenrechte
  •  Datenschutzrichtlinien für externe Vertragspartner
  •  Information-Sicherheitsrichtlinien
  •  ISMS (Sicherheitsrichtlinien für ihr Unternehmen
  •  Schulung aller Mitarbeiter, einschließlich der Geschäftsleitung
  •      Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen
  •  Einen Datenschutzordner mit ihrer Datenschutz-Dokumentation